13. Februar, Freitag
Posted in Allgemein on Feb. 14th, 2014
Am 24. Dezember 1969 erfolgt die Urteilsverkündigung im Senghor-Prozess: Jeweils ein Jahr und neun Monate Gefängnis für Hans-Jürgen Krahl, Günter Amendt und KD Wolff wegen Aufruhr, Landfriedensbruch und Rädelsführerschaft. Das Strafmaß soll, so der Gerichtsvorsitzende, einem „Überhandnehmen der Anarchie“ in der Bundesrepublik Deutschland entgegenwirken und „generalpräventiven Charakter“ haben. Über Weihnachten ist Krahl, wie in jedem […]